Aktuelle Info zur Schülermonatskarte März 2021
Das Land Baden-Württemberg hat jetzt eine Entscheidung getroffen, wie Familien entlastet werden sollen, nachdem die Schülermonatskarten vom Januar und teilweise auch die vom Februar nicht genutzt werden konnten.
Demnach zahlt das Land den Eigenanteil für den Monat April, sofern die Schülermonatskarte für den Monat März abgenommen wird.
Die Schülermonatskarten März – Juli 2021 werden derzeit von den Lehrkräften an die Abschlussklassen, die sich im Präsenzunterricht in der Schule befinden, ausgegeben. Dieses Verfahren wird bei allen Klassen die im März 2021 noch zum Präsenzunterricht an die Schule kommen durchgeführt. Findet im Februar und auch Anfang März noch kein Präsenzunterricht statt, so gibt es bis einschließlich (neu!) 15. März noch die Möglichkeit, sich die Märzkarte im Schulsekretariat zu besorgen. Danach wird die Märzkarte storniert und nicht berechnet.
Zwei Hinweise zu dieser Regelung sind wichtig:
· Muss ein Schüler z.B. am 15. März die Schule wieder besuchen, die Märzkarte liegt aber noch im Sekretariat, so wird das morgens bei der Hinfahrt im Rahmen der Fahrscheinprüfung beim Einstieg entsprechend berücksichtigt;
· Wer seine Märzkarte nicht bis zum 15.3.2021 abholt, aber später im März noch Präsenzunterricht besuchen muss, kann sich dafür – je nach Nutzungsdauer –Schülermonatskarten, Wochenkarten oder Einzelfahrscheine, bzw. Tageskarten an einem Fahrscheinautomaten oder beim Busfahrer (nicht SWU Verkehr) besorgen.