Maskenpflicht ab Montag, den 15.11.2021 | Alarmstufe für den Landkreis Biberach ab 13.11.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

heute hat unser Landrat Heiko Schmid mit dem Sozialministerium vereinbart, dass aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionslage im Landkreis Biberach, die Regelungen der Alarmstufe schon ab 13.11.2021 um 0.00 Uhr im Landkreis Biberach in Kraft treten. Aus diesem Grund gilt die Maskenpflicht im Unterricht wieder ab Montag, den 15.11.2021!

Ich möchte Euch hiermit über den Regelungsinhalt, der in diesem Wortlaut in der Allgemeinverfügung stehen wird, informieren:

In den Schulen sowie Grundschulförderklassen und Schulkindergärten in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie den Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschulen, flexiblen Nachmittagsbetreuung und den Horten an der Schule besteht auch innerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume für Schülerinnen und Schüler, Kinder, Betreuungspersonal, Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkende Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Regelungen § 2 Absätze 3 und 4 der Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetreib unter Pandemiebedingungen von vom 26. September 2021 in der ab 18. Oktober geltenden Fassung über die Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleiben unberührt.

Ich danke Euch für Euer Verständnis und wünsche Euch ein schönes Wochenende!

Gruß Thomas Ohlhauser