Änderung der Maskenpflicht im Klassenzimmer

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ab kommenden Montag, 18.10.2021 könnt Ihr die Maske im Unterricht am Platz ablegen. Wenn Ihr Euch allerdings im Klassenzimmer bewegt z.B. von einem Sitzplatz zu einem anderen oder zur Tafel, gilt die Maskenpflicht. Wer will, kann allerdings weiterhin im Unterricht freiwillig eine Maske tragen.

Ausserhalb des Klassenzimmers gilt die Maskenpflicht aber weiterhin.

Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Eurer Klasse auf, gilt für alle Schüler sowie Eure Lehrer eine Maskenpflicht im Klassenzimmer für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).

Bei Fragen könnt Ihr Euch jederzeit an Eure Lehrer wenden.

Besten Gruß

Thomas Ohlhauser

WICHTIG: 3G-Regelung zum Schulbeginn!

Liebe Schülerinnen und Schüler,

zum Schuljahresbeginn 2021/22 bitten wir, unbedingt Folgendes zu beachten:

  • Alle Schülerinnen und Schüler müssen an ihrem ersten Schultag noch einmal ihren 3G Status mitbringen!
  • Alle Nicht-Geimpften und alle Nicht-Genesenen müssen noch einmal die Einverständniserklärung mitbringen!
  • Bei Minderjährigen müssen diese zwingend die Eltern unterschreiben.

Die Einverständniserklärung und die geplante Umsetzung der Teststrategie des Kultusministeriums habe ich euch hier noch einmal verlinkt.

Informationen zur Umsetzung der Teststrategie an den Schulen in Baden-Württemberg findet Ihr hier!

Einverständniserklärung zur Teilnahme an den Selbsttests in der Gebhard-Müller-Schule!

Es gelten nach wie vor die Hygienevorgaben aus dem KM-Schreiben vom 27.07.2021 und 27.08.2021 sowie die CoronaVO Schule vom 27.08.2021. Bitte denkt daran, dass bis auf unbefristete Zeit in der Schule und auch im Unterricht die Maskenpflicht gilt!

Ich freue mich Euch alle nächste Woche in der Schule begrüßen zu dürfen und wünsche Euch noch ein schönes Wochenende!

Besten Gruß

Thomas Ohlhauser

Mensa: NEUES Bezahlsystem via App

Liebe Schülerinnen und Schüler,

mit dem neuen Schuljahr 2021/22 gibt es auch ein neues Bezahlsystem in unserer Mensa.

In der Beschreibung erfahrt Ihr, wie Ihr die „regadi App-etit“ installiert und nutzt.

Leitfaden zur app für Mensa Biberach

1. Schultag im Schuljahr 2021/2022

Impfangebot des Landratsamtes am Berufsschulzentrum

Liebe Schülerinnen und Schüler, das Landratsamt Biberach bietet im Kreis-Berufsschulzentrum am Mittwoch, den 21. Juli sowie am Freitag, den 23. Juli 2021 jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr im Raum 230/231 der Karl-Arnold-Schule eine Impfmöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler an. Eine Terminbuchung ist direkt unter https://www.foerderverein-bc.de/index.php/impftermin/ möglich. Den genauen Ablauf entnehmt Ihr bitte dem Schreiben des Landratsamtes.

Besten Gruß

Thomas Ohlhauser

Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Nicht-Abschlussklassen ab Montag den 21.06.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ab kommenden Montag, den 21.06.2021 findet wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Nicht-Abschlussklassen mit Masken- und Testpflicht, aber ohne förmliches Abstandsgebot statt.

Ich freue mich sehr, dass wieder alle Klassen komplett in die Schule kommen dürfen und wir uns nächste Woche wiedersehen.

Besten Gruß

Thomas Ohlhauser

Wichtig! Korrektur! Kein Präsenzunterricht ab Donnerstag 10.06.2021 für alle Nicht-Abschlussklassen

Liebe Schülerinnen und Schüler,

das Kreisgesundheitsamt hat mir soeben mitgeteilt, dass Ihnen bei der Berechnung der Inzidenzzahl bezüglich Präsenzunterricht nach der CoronaVO Schule ein Fehler unterlaufen ist. Die Inzidenzzahl von 50 darf nur für Werktage gerechnet werden. Da letzten Donnerstag Feiertag war, darf dieser Tag nicht gezählt werden. Ausgehend vom Freitag letzter Woche ist deshalb der 5. Tag nicht der heutige Dienstag, sondern morgen Mittwoch, der 9.6.2021. Dies hätte bedeutet, dass frühestens am Freitag, 11.6. der Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen hätte aufgenommen werden können und nicht wie heute vom Gesundheitsamt veröffentlicht bereits am Donnerstag.

 Darüberhinaus hat mich das Gesundheitsamt gerade darüber informiert, dass die Inzidenz morgen früh vom RKI über 50 (genau 51) bestätigt werden wird und somit auch am Freitag kein Präsenzunterricht möglich ist. Die 5-Tagesfrist beginnt ab dem ersten Tag unter 50 wieder neu zu laufen. Deshalb muss bis auf weiteres weiterhin Wechselunterricht stattfinden.

Bitte entschuldigt das hin und her an Informationen. Mir persönlich tut es so leid, dass Ihr nicht alle wieder in die Schule kommen dürft.

Hoffentlich bis bald!

Gruß Thomas Ohlhauser

Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Nicht-Abschlussklassen ab Donnerstag den 10.06.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

heute hat uns das Gesundheitsamt mitgeteilt, dass ab kommenden Donnerstag, 10.06.2021 wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Nicht-Abschlussklassen mit Masken- und Testpflicht, aber ohne förmliches Abstandsgebot stattfinden darf.

Ich freue mich sehr, dass wieder alle Klassen komplett in die Schule kommen dürfen und wir uns alle wiedersehen.

Besten Gruß

Thomas Ohlhauser

Schulbetrieb ab dem 07.06.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wie euch bereits vor den Ferien von euren Klassenlehrern mitgeteilt wurde, starten wir am Montag, den 07.06.2021 wieder mit Präsenzunterricht als Wechselunterricht (A-B-Gruppen) für alle Nicht-Abschlussklassen. In der Woche ab dem 07.06.2021 beginnt die Gruppe B. Die Gruppe A verfolgt den Unterricht von zuhause im Hybridmodell. Die Gruppeneinteilung (A-B-Gruppen) haben euch eure Klassenlehrer mitgeteilt.

Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht für alle Klassen ist weiterhin ein negatives Corona-Testergebnis! Wir planen (wie bisher) pro Woche in den Vollzeitklassen zwei Testungen und im Teilzeitbereich eine Testung. Die Testungen werden im Vollzeitbereich jeweils montags und donnerstags in der 1. Unterrichtsstunde und im Teilzeitbereich am ersten Unterrichtstag in der Woche in der ersten Unterrichtsstunde gemeinsam im Klassenverband unter Anleitung der Fachlehrer von den Schülern selbst durchgeführt.

Vom Kultusministerium ist vorgegeben, dass  Voraussetzung für die Testung eine unterschriebene Einverständniserklärung ist. Bei minderjährigen Schülern muss diese von den Eltern unterschrieben sein. Wer keine Einverständniserklärung am Montag bzw. Dienstag mitbringt, darf nicht in die Schule und nicht am Unterricht teilnehmen. Die Einverständniserklärung und die geplante Umsetzung der Teststrategie des Kultusministeriums habe ich euch hier noch einmal verlinkt.

Informationen zur Umsetzung der Teststrategie an den Schulen in Baden-Württemberg findet Ihr hier!

Einverständniserklärung zur Teilnahme an den Selbsttests in der Gebhard-Müller-Schule!

Wer bereits Einverständniserklärungen abgegeben hat, braucht natürlich keine neue abzugeben. 

Alle Abschlussklassen haben keinen Präsenzunterricht mehr und bekommen alle Informationen bezüglich mündlichen Prüfungen, Klassenarbeiten, etc.  von Ihren Klassenlehrern bzw. Fachlehrern.

Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an mich wenden!

Besten Gruß und schöne Pfingstferien

Thomas Ohlhauser

Für alle Prüflinge | Räumliche Trennung von getesteten und ungetesteten Schülern bei den Prüfungen | Testangebot der GMS

Liebe Schülerinnen und Schüler,

am Dienstag wurden die Schulen kurzfristig durch das Kultusministerium darüber informiert, dass die aufgrund der Corona-Verordnung der Landesregierung seit 19. April 2021 geltende indirekte Testpflicht durch neue Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetzes für die Abschlussprüfungen angepasst wurde. Zwar besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot in der Schule für ungetestete Personen weiterhin nicht für die Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen. Jedoch müssen während der Prüfung getestete und ungetestete Schülerinnen und Schüler räumlich getrennt voneinander sitzen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Prüfungen ist ein Testangebot zu unterbreiten. Hiervon ausgenommen sind geimpfte und genesene Personen. Im Fall eines positiven Testergebnisses gilt Folgendes:  Bei einem positiven Testergebnis können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen, da Sie sich sofort in häusliche Isolierung begeben müssen. Erst nach Vorlage eines negativen PCR-Testes können Sie an weiteren Prüfungsteilen teilnehmen. Versäumte Prüfungsteile können erst in der Nachprüfung nachgeholt werden. Die Vorlage eines negativen Tests befreit nicht von der Maskenpflicht während der Prüfung.

Wir bieten aus diesem Grund allen Prüflingen während der Prüfungszeit eine Testmöglichkeit mit Schnelltests in unserem Testcenter in der Mensa montags und mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr an. Für die Prüfung am kommenden Montag, 3. Mai 2021 ist kein vorlaufendes Testangebot erforderlich, dieses kann zweimalig in der Prüfungswoche erfolgen. Als getestet gelten demnach Schüler, welche sich zweimal in der Woche testen lassen.

Ein Informationsschreiben mit Rückantwort wird heute den Prüflingen der Berufsschule und des Wirtschaftsgymnasiums per Mail | Moodle zugeschickt. Bitte schickt uns die Rückantwort bis Freitag, 30.04.2021 10 Uhr an sek.gms@biberach.de !

Ein Informationsschreiben mit Rückantwort wird am Montag, 03. Mai 2021 den Prüflingen des Berufskollegs und der Wirtschaftsschule per Mail | Moodle zugeschickt. Bitte schickt uns die Rückantwort bis Donnerstag, 06. Mai 2021 10 Uhr an sek.gms@biberach.de !

Besten Gruß

Thomas Ohlhauser